Dr. jur. Paul Hoffmann

Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Dr. Paul Hoffmann, Jahrgang 1955, stammt aus einem Handwerksbetrieb im ostwestfälischen Ort Peckelsheim. Nach dem Studium der Rechte in Bochum und Göttingen promovierte er im Bereich des Strafrechts (veröffentlicht bei Duncker und Humblot, Schriften zum Strafrecht).

Im Jahr 1986 begann seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Rheda-Wiedenbrück. Nachdem er zunächst schwerpunktmäßig im Bereich der Strafverteidigung tätig war und dabei auch bundesweit beachtete Prozesse führte, hat sich der Schwerpunkt seiner Tätigkeit seit vielen Jahren auf die Gebiete des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts sowie des Erbrechts verlagert.

Als Notar erledigt er alle auf diesem Gebiet anfallenden Tätigkeiten, wobei sich hier Schwerpunkte im Bereich des Immobilien-, des Erb- und des Unternehmensrechts einschließlich des Unternehmenskaufs herausgebildet haben.

Rechtsanwalt und Notar Dr. Paul Hoffmann ist erster Vorsitzender des Anwaltsvereins Rheda-Wiedenbrück e. V. und befasst sich dementsprechend auch überörtlich mit standesrechtlichen Fragestellungen und Belangen der Anwaltschaft.

Seine Freizeit widmet er gern dem Chorgesang (Gesangverein Hoffnung) und gelegentlich schwingt er auch den Kochlöffel.

Kontakt:
dr.paul.hoffmann@kanzlei-wiedenbrueck.de

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen