Auf keinem Rechtsgebiet hat es in den letzten Jahren so durchgreifende und vielschichtige Veränderungen gegeben wie im Bereich des Sozialrechts. Jedes der inzwischen 12 Bücher des Sozialgesetzbuches wird mehrmals jährlich geändert. Seitens des Gesetzgebers herrscht eine hektische Betriebsamkeit. Noch bevor eine Reform umgesetzt wurde, wird schon die nächste in Angriff genommen. Speziell im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht nur die Patienten ratlos, sondern in gleicher Weise die Leistungserbringer, wie Krankenkassen und Ärzte. In diesem Dschungel der sich fast täglich ändernden Gesetze findet sich der rechtsuchende Bürger nicht mehr zurecht. Für immer mehr Betroffene hat das Sozialrecht eine lebenswichtige Bedeutung bekommen. Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfälle, Krankheit oder Behinderungen bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Lebensführung.
Die Maschen des sozialen Netzes werden angesichts zunehmend leerer Kassen immer gröber gestrickt, so dass viele Bürger nicht mehr ausreichend abgesichert sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, sich zur Wehr zu setzen. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche den Bereich des Sozialrechts und des Arbeitsrechts abdeckt. Auch ohne das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung kann in aussichtsreichen Fällen und bei Mittellosigkeit des Bürgers Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, so dass kein Bürger völlig schutzlos ist.